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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GO Consult GmbH


    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GO Consult gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GO Consult  abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GO Consult gelten auch dann, wenn GO Consult in Kenntnis entgegenstehender oder von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, die zwischen GO Consult und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GO Consult gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

    2. GO Consult erbringt ihre Leistungen durch  Angestellte oder durch freie Mitarbeiter. GO Consult ist in der Wahl deren Erfüllungsgehilfen frei.

    3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen unverzüglichen Kenntnisgabe und Unterrichtung, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber Zeitverzögerungen ergeben sollten. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung von GO Consult zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde im Bereich seiner Sphäre alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags erforderlich sind und unterstützt GO Consult insoweit umfassend. Der Kunde informiert GO Consult vor und während der Veranstaltung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistung von Bedeutung sind.

    4. GO Consult verpflichtet sich einschließlich deren Angestellte sowie freien Mitarbeiter zur Geheimhaltung über alle im Rahmen des Vertrags erlangten Kenntnisse über Geschäftsinterna des Kunden. Die Nennung des Kunden zu Referenzzwecken ist zulässig.

    5. Kann GO Consult eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfalls eines fest eingeplanten Angestellten/Mitarbeiters oder sonstiger von GO Consult nicht zu vertretender Umstände nicht durchführen, ist GO Consult nach deren Wahl berechtigt, die Dienstleistung durch einen gleichermaßen qualifizierten Angestellten/Mitarbeiter zu erbringen oder die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. In letzterem Falle ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls drei Terminvorschläge von GO Consult seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden können oder falls ein anderer Termin für den Kunden nicht hinnehmbar ist.

    6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von GO Consult für die konkret vereinbarte Leistung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in  Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert berechnet. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist GO Consult berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern und ein Zurückbehaltungsrecht an zukünftigen Leistungen auszuüben. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GO Consult anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    7. Der Kunde erkennt an, dass GO Consult Urheber deren erstellten Werke im Rahmen dieses Vertrags ist. Eine Nutzung dieser Werke ist durch den Kunden nur vertragsgemäß und persönlich zulässig. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Werke der GO Consult sowie der Mitschnitt auf Ton-, oder Bildträgern oder eine Drittnutzung ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der GO Consult nicht gestattet. Ein Urhebervermerk der GO Consult darf nicht entfernt werden. Gleiches gilt für sonstiges Know-how der GO Consult.

    8. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegen GO Consult gleich aus welchem Grunde sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn GO Consult die Pflichtverletzung zu vertreten hat oder bei Ansprüchen wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GO Consult beruhen oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Im letztgenannten Fall ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. GO Consult haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht beim Kunden selbst entstanden sind. Insbesondere haftet GO Consult nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Sofern GO Consult schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist er ausgeschlossen.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erbringung der Dienstleistung.

    9. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung der Teilnehmer einer von ihm bei GO Consult beauftragten Dienstleistung zu sorgen. Zudem verpflichtet sich der Kunde,  diese Haftungsbeschränkung allen Teilnehmer verpflichtend weiterzugeben, die vertragsgemäß an der Dienstleistung der GO Consult partizipieren. Geschieht dies nicht, ist der Kunde verpflichtet, GO Consult von allen Ansprüchen der Teilnehmer freizustellen.

    10. Der Kunde ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet worden, dass seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis in einer DV-Anlage gespeichert werden, und erklärt sich damit einverstanden. GO Consult wird alle einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der vertraglichen Leistungserfüllung einhalten. Diese Verpflichtungserklärung gilt auch nach Vertragsende fort.

    11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Der Geschäftssitz von GO Consult ist Gerichtsstand. GO Consult ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der GO Consult Erfüllungsort.